Das eigene Zuhause ist ein Ort voller Erinnerungen und persönlicher Gegenstände, den die Wenigsten verlassen möchten. Viele Pflegebedürftige entscheiden sich daher gemeinsam mit ihren Angehörigen für eine häusliche Pflege. Ziel der Pflege zu Hause sollte dabei sein, dem Pflegebedürftigen helfend zur Seite zu stehen und ihm gleichzeitig die Möglichkeit zu lassen, sein Leben größtenteils selbstbestimmt zu führen.
Mit der Übernahme der Pflege eines Angehörigen entstehen jedoch zahlreiche Fragen und Unsicherheiten. Pflegegrad, Hilfsmittel, Pflegehilfsmittel, Pflegeversicherung – hinter diesen Begriffen verbirgt sich Wissenswertes über Hilfen, die Betroffenen das Leben und die Pflege erleichtern.
Konkrete Hilfe erhalten Sie kostenlos in Ihrer LEUGERMANN Apotheke vor Ort. Bei uns erhalten Sie Informationen, Beratung, Dienstleistungen und Produkte für die häusliche Pflege. Unsere Apotheken sind Mitglied im pflegerat®, einem Zusammenschluss von Apotheken, die sich auf die Versorgung von Pflegebedürftigen spezialisiert haben. Unsere speziell geschulten Apotheken-Mitarbeiter stehen Ihnen von Beginn an vor Ort mit Rat und Tat zur Seite.
Sowohl für den Pflegebedürftigen als auch den Pflegenden sind Pflegehilfsmittel eine immense Erleichterung. Die Kosten für diese trägt die Pflegeversicherung.
Um diese Pflegehilfsmittelpauschale zu erhalten, müssen Pflegebedürftige bestimmte Voraussetzungen (§ 40 SGB XI) erfüllen. Grundsätzlich müssen für die Kostenübernahme drei Kriterien erfüllt sein:
Wer diese Kriterien erfüllt und eine Genehmigung der Pflegekasse erhalten hat, hat einen gesetzlichen Anspruch auf eine monatliche Versorgung mit Pflegehilfsmitteln bis zu einem Wert von 40 Euro. So sparen Sie damit jedes Jahr 480 €.
Ihren Pflegegrad beantragen Sie bei Ihrer Pflegekasse. Diese ist bei Ihrer Krankenkasse angesiedelt und leitet Ihren Antrag an die Pflegekasse weiter.
Auch privat versicherte Patienten haben einen Anspruch auf die kostenlosen Pflegehilfsmittel. Wie bei einer privaten Krankenkasse gehen Sie dabei jedoch in Vorleistung. Ob Ihre private Krankenkasse die Erstattung übernimmt, prüfen wir individuell für Sie vorab.
Mit der Pflegehilfsmittelpauschale erhalten Sie und Ihre Angehörigen alle alltägliche Pflegehilfsmittel. Dazu gehören Einmalhandschuhe, Mundschutz, Hände- und Flächendesinfektionsmittel, Fingerlinge, Bettschutzunterlagen und einiges mehr.
Wir empfehlen Ihnen, beim Antrag eine Genehmigung für alle Hilfsmittel zu beantragen. So können Sie später flexibel zwischen den Hilfsmitteln wechseln.
Bitte beachten Sie: Verbrauchsartikel wie beispielsweise Inkontinenzwindeln müssen von Ihrem Arzt verschrieben und mit Ihrer Krankenkasse abgerechnet werden. Diese Produkte sind keine Pflegehilfsmittel.
Nach der einmaligen Genehmigung durch die Pflegekasse erhalten Sie die entsprechenden Hilfsmittel durch Ihre LEUGERMANN Apotheke. Sie können sich diese entweder bequem nach Hause liefern lassen oder selbst bei uns abholen. Gerne beraten wir Sie, welche Pflegehilfsmittel zu Ihrer derzeitigen Situation passen.
Die Kosten für die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch rechnen wir direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.
Als pflegerat®-Apotheke haben wir viele Hilfsmittel, die in einem Pflegehaushalt benötigt werden, vorrätig. Durch unsere gute Vernetzung vor Ort können wir Ihnen zudem wertvolle Hinweise zu lokalen Dienstleistungen geben.
Wir unterstützen Sie beim Ausfüllen und Stellen des Antrags. Vereinbaren Sie einen Termin in Ihrer LEUGERMANN Apotheke für eine ausführliche Beratung.
Nach der Genehmigung erfolgen die Belieferung und Abrechnung direkt durch unsere Apotheken. So helfen wir den Pflegebedürftigen und ihren pflegenden Angehörigen mit ihrer schwierigen Situation zurecht zu kommen. Als pflegerat®-Apotheke sind wir so die zentrale Anlauf- und Beratungsstelle vor Ort, wenn es um die Pflege zu Hause geht.